Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV) ist die Durchführungsverordnung zum Wärmeschutz, die sich aus dem Energieeinsparungsgesetz ergibt. Die DIN 4108 regelt lediglich Mindestanforderungen des Wärmeschutzes aus bauphysikalischer Sicht. Die EnEV hat den Zweck, die Einsparung von Heiz- und Kühlenergie und somit die Reduzierung des CO2-Ausstoßes durch baulichen Wärmeschutz zu sichern. Die EnEV ist seit dem 01.11.2020 außer Kraft.