Förderungen
Wenn Sie vorhaben, Isolierklinker an Ihrer Fassade anzubringen, sollten Sie die Fördermöglichkeiten vom Staat in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Bundesförderungen über die Förderinstitute BAFA oder KfW oder alternativ den Steuerbonus für Ihre Fassadensanierung mit Duoklinker.
Ab dem 21. Juli 2026 gelten bei der Bestandsförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM), mehrere Änderungen. Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung mit Duoklinker beträgt weiterhin 15% für Einfamilienhäuser und Mehrmehrfamilienhäuser (BAFA-Investitionszuschuss).
Neu:
– Der ISFP-Bonus von 5% für Einfamilienhäuser wird erst ab einem förderfähigem Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gezahlt.
– Der Bonus gilt ausschließlich für den Teil der förderfähigen Ausgaben (mit ISFP max. 60.000 Euro anstatt 30.000 Euro ohne ISFP), der über 30.000 Euro liegt.
– Bei Mehrfamilienhäuser (ab zwei Wohneinheiten) werden die maximal förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit gestaffelt.
Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung und Beantragung der Förderung in Zusammenarbeit mit gelisteten Energie-Effizienz-Experten (EEE) behilflich und organisieren alles Notwendige für Sie.

Nachstehende Varianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, für die energetische Fassaden-Sanierung von Bestandsgebäuden stehen bereit. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme muss dann innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung erfolgen.
Vanriante 1
15% BAFA-Zuschuss plus 5% ISFP-Bonus für Einfamilienhäuser
Bis zu 10.500 Euro Zuschuss bei maximal förderfähigen Ausgaben von 60.000 Euro. Ohne ISFP bis zu 4.500 Euro Zuschuss bei maximal förderfähigen Ausgaben von 30.000 Euro.
Variante 2
15% BAFA-Zuschuss gestaffelt für Mehrfamilienhäuser
Die Förderfähigen Ausgaben für die energieeffiziente Sanierung wird gestaffelt.
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro ab der siebten Einheit
Variante 3
20% Steuerbonus
20% Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, d.h. 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehen.
Vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 gibt es alternativ zu den KFW/BAFA-Förderungen einen Abzug von 20% der Aufwendungen bis max. 40.000,- € von der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre.
Hinweis:
Auch ab dem 21.07.2026 werden weiterhin die Materialkosten für die Eigenleistung einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle mit Duoklinker mit dem Grundfördersatz von 15% bezuschusst.
Kreditförderungen der KfW
Die neue Kreditförderung für Einzelmaßnahmen (der zinsvergünstigte Ergänzungskredit) über das Förderinstitut KfW stellt Förderkredite für selbstnutzende Hauseigentümer bereit, die eine Zuschusszusage der KfW oder einen Zuwendungsbescheid des BAFA haben. Die Effizienzhaus-Förderung der KfW für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit und Tilgungszuschuss bleibt bestehen.
Die tatsächliche Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der erreichten Effizienzklasse ab. Sprechen Sie uns einfach an.
Aktueller Zinssatz für die KfW-Effizienzhaus-Förderung Stand 02.09.2026:
Effektivzins von 2,16 % bis 3,11 %, je nach Laufzeiten und tilgungsfreien Anlaufjahren.
Die Zinsbindung beträgt bei allen Laufzeiten 10 Jahre.
Downloads
Infoblatt – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (neue Version in Kürze zum Download verfügbar)
