Förderungen

Förderungen

Wenn Sie vorhaben, Isolierklinker an Ihrer Fassade anzubringen, sollten Sie die Fördermöglichkeiten vom Staat in Anspruch nehmen. Nutzen Sie die Möglichkeit der Bundesförderungen über die Förderinstitute BAFA oder KfW oder alternativ den Steuerbonus für Ihre Fassadensanierung mit Duoklinker.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten bei der Bestandsförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme (BEG EM), mehrere Änderungen. Der Grundfördersatz für Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung mit Duoklinker beträgt weiterhin 15% für Einfamilienhäuser und Mehrmehrfamilienhäuser (BAFA-Investitionszuschuss).

Neu:
– Der ISFP-Bonus von 5% für Einfamilienhäuser wird erst ab einem förderfähigem Investitionsvolumen von mehr als 30.000 Euro gezahlt.
– Der Bonus gilt ausschließlich für den Teil der förderfähigen Ausgaben (mit ISFP max. 60.000 Euro anstatt 30.000 Euro ohne ISFP), der über 30.000 Euro liegt.
– Bei Mehrfamilienhäuser (ab zwei Wohneinheiten) werden die maximal förderfähigen Ausgaben je Wohneinheit gestaffelt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung und Beantragung der Förderung in Zusammenarbeit mit gelisteten Energie-Effizienz-Experten (EEE) behilflich und organisieren alles Notwendige für Sie.

Nachstehende Varianten der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen, kurz BEG EM, für die energetische Fassaden-Sanierung von Bestandsgebäuden stehen bereit. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme muss dann innerhalb von 36 Monaten nach Antragstellung erfolgen.

Downloads

Infoblatt – Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) (neue Version in Kürze zum Download verfügbar)

Infoblatt – 20% Steuerbonus