Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten der KfW-Förderungen ab 24.01.2020 für Ihre Gebäudesanierung (Einzelmaßnahme Wärmedämmung) oder alternativ den Steuerbonus ab 01.01.2020.
Gerne sind wir Ihnen bei der Prüfung und Beantragung dieser Fördermittel bzw. Zuschüsse in Zusammenarbeit mit bei der KfW gelisteten unabhängigen Bau-Sachverständigen und Energieberatern behilflich und informieren Sie über den Steuerbonus von 20% für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbst genutztem Wohneigentum.
Warten Sie nicht noch auf weiter steigende Energie-Preise! Tun Sie jetzt etwas dagegen! Sie werden sehen, dass es sich auch für Sie lohnt! Dieser Service ist für unsere Kunden kostenlos! Nutzen Sie unseren Beratungs-Service und verschenken Sie kein Geld!
NEUE KFW-FÖRDERMÖGLICHKEITEN AB 24.01.2020
Der Staat investiert Geld und unterstützt Maßnahmen zur Energieeinsparung. Für die Wärmedämmung von Gebäuden bietet das KfW-Programm zur CO2-Minderung der Bundesregierung nachstehende Möglichkeiten an:
Variante 1:
20% ZUSCHUSS – Energieeffizient Sanieren von 1- und 2-Familienhäusern und Eigentumswohnungen
bis zu 10.000,00 € Zuschuss je Wohneinheit (keine Rückzahlung) vom Staat für energetische Sanierung (z. B. Wärmedämmung von Wänden) von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden.
Variante 2:
KREDIT – Energieeffizient Sanieren von Gebäuden
Finanzierung der energetischen Sanierung mit zinsgünstigen Krediten (z. Zt. 0,75 %) + 20% Tilgungszuschuss für Einzelmaßnahmen (z. B. Wärmedämmung von Wänden) oder nach KfW-Effizienzhaus-berechnung (z.B. Wände, Dach und Heizung) mit Tilgungszuschuss bis 40%.
Finanzierungsbeispiele der KFW-Bank oder alternativ Zuschuss vom Staat
- 0,75% Effektivzins
- 7,5% Tilgungszuschuss, NEU ab 24.01.2020: 20% Tilgungszuschuss
- 1 tilgungsfreies Jahr
- Zinsbindung 10 Jahre
- Alternativ: 10 % Investitionszuschuss, NEU ab 24.01.2020: 20% Investitionszuschuss
Sanierungsbetrag: 20.000 €
Laufzeit: 10 Jahre | |
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Tilgungszuschuss 20% | 4.000,00 € |
Monatliche Rate nach dem tilgungsfreien Jahr | 191,54 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 13,62% |
Komplette Rückzahlung nach | 8 Jahren und 2 Monaten |
Gesamtersparnis gegenüber einem Kreditinstitut (z.B. 1,99 % Effektivzins ohne Tilgungszuschuss) | 5.592,00 € |
Alternativ: 20% Zuschuss vom Staat direkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten | 4.000,00 € |
Laufzeit: 20 Jahre | |
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Tilgungszuschuss 20% | 4.000,00 € |
Monatliche Rate nach dem tilgungsfreien Jahr | 94,12 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 6,31% |
Restschuld nach Zinsbindung | 6.604,00 € |
Gesamtersparnis gegenüber einem Kreditinstitut (z.B. 1,99 % Effektivzins ohne Tilgungszuschuss) | 6.201,00 € |
Alternativ: 20% Zuschuss vom Staat direkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten | 4.000,00 € |
Sanierungsbetrag: 30.000 €
Laufzeit: 10 Jahre | |
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Tilgungszuschuss 20% | 6.000,00 € |
Monatliche Rate nach dem tilgungsfreien Jahr | 287,31 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 13,62% |
Komplette Rückzahlung nach | 8 Jahren und 2 Monaten |
Gesamtersparnis gegenüber einem Kreditinstitut (z.B. 1,99 % Effektivzins ohne Tilgungszuschuss) | 8.389,00 € |
Alternativ: 20% Zuschuss vom Staat direkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten | 6.000,00 € |
Laufzeit: 20 Jahre | |
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Tilgungszuschuss 20% | 6.000,00 € |
Monatliche Rate nach dem tilgungsfreien Jahr | 141,18 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 6,31% |
Restschuld nach Zinsbindung | 9.906,00 € |
Gesamtersparnis gegenüber einem Kreditinstitut (z.B. 1,99 % Effektivzins ohne Tilgungszuschuss) | 9.302,00 € |
Alternativ: 20% Zuschuss vom Staat direkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten | 6.000,00 € |
Sanierungsbetrag: 40.000 €
Laufzeit: 10 Jahre | |
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Tilgungszuschuss 20% | 8.000,00 € |
Monatliche Rate nach dem tilgungsfreien Jahr | 383,08 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 13,62% |
Komplette Rückzahlung nach | 8 Jahren und 2 Monaten |
Gesamtersparnis gegenüber einem Kreditinstitut (z.B. 1,99 % Effektivzins ohne Tilgungszuschuss) | 11.185,00 € |
Alternativ: 20% Zuschuss vom Staat direkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten | 8.000,00 € |
Laufzeit: 20 Jahre | |
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Tilgungszuschuss 20% | 8.000,00 € |
Monatliche Rate nach dem tilgungsfreien Jahr | 188,24 € |
Anfänglicher Tilgungssatz | 6,31% |
Restschuld nach Zinsbindung | 13.208,00 € |
Gesamtersparnis gegenüber einem Kreditinstitut (z.B. 1,99 % Effektivzins ohne Tilgungszuschuss) | 12.403,00 € |
Alternativ: 20% Zuschuss vom Staat direkt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten | 8.000,00 € |
Ihre Heizkostenersparnis durch die Sanierungsmaßnahme reduziert die monatliche Rate nicht unerheblich und kann bis zu 40% betragen, je nach Gebäudeart, energetischem Zustand und Nutzungsverhalten der Bewohner.
NEU
Alternativ zu den KFW-Förderungen:
20% Steuerbonus für Sanierungen ab dem 01.01.2020, d.h. 20% der Kosten über 3 Jahre von der Steuerschuld abziehen. Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneingentum werden mit dem neuen Steuerbonus für die Sanierung besser gefördert.
Vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 gibt es alternativ zu den KFW-Förderungen einen Abzug von 20% der Aufwendungen (max. 200.000,- €) von der Steuerschuld, verteilt auf drei Jahre.
Sprechen Sie uns an – Wir machen das für Sie!