Effizienzgebäude

>>(im Sinne der Richtlinien der BEG)

Nichtwohngebäude, die sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentech[1]nik auszeichnen und die mit der Richtlinie BEG NWG festgelegten technischen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf QP) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Mittelwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Ū) für eine Effizienzgebäudestufe erreichen.