Energetische Sanierungsmaßnahmen

>> (im Sinne der Richtlinie der BEG)

Alle Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik des Gebäudes, die am Gebäude oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Gebäude vorgenommen werden und auf die Verringerung des nicht-erneuerbaren Primärenergiebedarfs oder Transmissionswärmeverlustes gerichtet sind, wie beispielsweise die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, die Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude oder der Einbau von Anlagen zur Heizungsunterstützung, die erneuerbare Energien nutzen, der Einbau von Geräten zur digitalen Energieverbrauchsoptimierung, oder die Errichtung eines unterirdischen Wärmespeichers neben dem Gebäude.